Schadenersatz...

... für verpatzten Urlaub! Die Frankfurter Tabelle führt auf, was ein Reise-Veranstalter für Mängel zurückerstatten muss


Sollte ein Urlaub einmal durch verschiedenste Widrigkeiten verpatzt sein, muss man nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Die sogenannte Frankfurter Tabelle führt auf, wie viel Reiseveranstalter für welche Mängel zurückerstatten müssen.
Diese in Österreich und Deutschland anerkannte Liste Tabelle wird auch von Gerichten herangezogen, um etwaigen Schadenersatz zu berechnen.


Zwischen zehn und 40 Prozent
Wer sich in seinen Urlaubsnächten über dröhnende Musik und lautes Gebrüll geärgert hat, muss das nicht einfach hinnehmen. Zwischen zehn und 40Prozent des Reisepreises können von enttäuschten Urlaubern, die um den Schlaf gebracht wurden, zurückgefordert werden.

Bei gravierenden Schäden, wie etwa Risse in den Hotelwänden, kann sogar die Hälfte des Reisespreises zurückgefordert werden. Aber auch bei Kleinigkeiten, über die in den Ferien schon mal hinweg gesehen wird, können Forderungen gestellt werden.
Prozentsätze können addiert werden.
Denn ein zwar gebuchter, aber fehlender Meerblick, oder ein längerer Weg zum Strand als im Katalog versprochen, bringen ebenso einen Anspruch auf eine Preisverminderung bis zu zehn Prozent.


Wer bei der Wahl seines Hotels besonderes Pech hatte und gleich mehrere Mängel das Urlaubsvergnügen getrübt haben, könne die jeweiligen Prozentsätze sogar addieren. Dabei sei nicht nur die Schwere der Mängel, sondern auch die Dauer der Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Festgelegt sind diese Prozentsätze in der sogenannten Frankfurter Tabelle.

Sie gilt für alle Pauschalreisen, die in Österreich und Deutschland gebucht wurden und wird im Falle einer Schadenersatzklage vom Gericht als Richtschnur herangezogen. Wer vom Reiseveranstalter trotz Beweisfotos, kein Geld erstattet bekommt, kann sich an Arbeiterkammer wenden.


Unter folgendem Link können Sie sich die "Frankfurter Tabelle" herunterladen:
Arbeiterkammer Oberösterreich
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