KFZ-Zubehör im Ausland

Welches KFZ-Zubehör muss im Ausland mitgeführt werden?

Abgelaufene Verbandskästen? Fehlendes Pannendreieck? Keine Warnwesten? Fehlende oder mangelhafte KFZ-Zubehörteile können den Autofahrern in Österreich bei Kontrollen große Probleme bereiten. Wie aber sind die Bedingungen im Ausland?

Um euch vor eventuell ärgerlichen Diskussionen mit den Beamten der Exekutive zu bewahren, haben wir für euch einen kleinen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen betreffend mitzuführendem KZF-Zubehör zusammengestellt. Und geben euch noch ein paar nützliche Tipps:

Ungarn:

Mitzuführen sind:
Pannendreieck; Verbandskasten

Sonstiges:
Licht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben; Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung
 
Alkoholgrenze:
0,0 Promille 

Kroatien:
 
Mitzuführen sind:
Pannendreieck (ein zweites für ev. vorhandenen Anhänger); Verbandskasten; Warnweste; Ersatzlampenset

Sonstiges:
Licht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben; Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung; für PKW-Fahrer, die den Führerschein noch nicht 2 Jahre besitzen, gelten verringerte Höchstgeschwindigkeitsgrenzen (80 km/h auf der Landstraße, 100 km/h auf Schnellstraße, 110 km/h auf Autobahn)

Alkoholgrenze:  
0,0 Promille

Tipp:
Ruft nach einem Unfall auf jeden Fall die Polizei an und lasst euch eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen! Bei einem Verkehrsdelikt eines Ausländers kann der Reisepass bis zu 48 Stunden durch die Polizei einbehalten werden.
  
Italien:

Mitzuführen sind:
Pannendreieck; Verbandskasten; Warnweste für alle im Fahrzeug sitzenden Personen

Sonstiges:
Licht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben; Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung

Alkoholgrenze:
0,5 Promille

Deutschland:
   
Mitzuführen sind:
Pannendreieck; Verbandskasten; Warnweste

Sonstiges:
Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung; Licht am Tag wird empfohlen

Alkoholgrenze:
0,5 Promille

Frankreich:

Mitzuführen sind:
Pannendreieck; Verbandskasten; Ersatzlampenset empfohlen

Sonstiges:
Licht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben

Alkoholgrenze:
0,5 Promille

Spanien:

Mitzuführen sind:
Pannendreieck; Verbandskasten; Ersatzlampenset; Reservereifen

Sonstiges:
Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung; beim Auftanken des Fahrzeuges an einer Tankstelle sind während des Tankvorganges sämtliche elektrische und elektromagnetische Geräte (z.B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abzuschalten

Alkoholgrenze:
0,5 Promille (0,3 Promille, wenn der Lenker den Führerschein kürzer als 2 Jahre hat)

Großbritannien:

Mitzuführen sind:
Pannendreieck; Verbandskasten

Sonstiges:
Achtung Linksverkehr! Die Scheinwerfer sind nach rechts abzublenden! Rechts überholen! Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung

Alkoholgrenze:  
0,8 Promille (Senkung auf 0,5 Promille geplant)

Zusätzlicher Tipp:
Solltet ihr im Ausland mit einem Auto unterwegs sein, dass nicht auf euch zugelassen ist, nehmt eine Einverständniserklärung des Fahrzeug-Eigentümers mit. (z.b. bei Firmenautos oder dem Auto der Eltern)
 
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