WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE PASSAGIERE
NEUE EU-SICHERHEITSVORSCHRIFTEN AUF ALLEN FLUGHÄFEN
EIN HILFSLEITFADEN FÜR EUREN FLUG
Es gibt eine neue Gefahr für die Sicherheit im Flugverkehr: Flüssigsprengstoffe. Um euch vor dieser Gefahr zu schützen, hat die Europäische Union neue Vorschriften für Passagiere und deren Handgepäck verabschiedet.
Mit diesen neuen Vorschriften wird die Menge an Flüssigkeiten, die ihr hinter die Sicherheitskontrollstellen mitnehmen dürft, beschränkt. Diese Vorschriften gelten für alle Passagiere, die von Flughäfen in der EU abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort.
Die neuen Vorschriften bedeuten, dass die Kontrolleure an den Sicherheitskontrollstellen nun zusätzlich zu anderen verbotenen Gegenständen, ihr und euer Handgepäck nach verbotenen Flüssigkeiten durchsuchen werden.
Das Sicherheitspersonal muss also fortan nach einer zusätzlichen Gefahr Ausschau halten. Daher wurden auch weitere Vorschriften erlassen, um das Sicherheitspersonal bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Die neuen Vorschriften treten bis auf weiteres mit Montag, den 6. November 2006, auf allen Flughäfen der Europäischen Union, in Kraft.
WAS ÄNDERT SICH?
... beim Packen
Ihr dürft nur noch kleine Mengen an Flüssigkeiten bei euch tragen bzw. in eurem Handgepäck mitnehmen. Diese Flüssigkeiten müssen getrennt in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml abgefüllt sein. Diese Behälter müsst ihr in eine durchsichtige und wieder verschließbare Plastiktüte, von nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen verpacken.
… am Flughafen
Ihr müsst nun:
* die Plastiktüte mit den Flüssigkeitsbehältern den Kontrolleuren an den Sicherheitskontrollpunkten zur Überprüfung vorlegen.
* eure Jacke und/oder Mantel ausziehen, die separat überprüft werden, während ihr durch den Metalldetektor gehen.
* Laptops und andere größere elektronische Geräte aus der Tasche herausnehmen, damit auch diese separat überprüft werden können, während ihr durch den Metalldetektor geht.
[Seit Mai 2007 gelten neue Vorschriften für die erlaubte Größe von Handgepäckstücken. ]
Flüssigkeiten sind:
* Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirups * Cremes, Lotionen und Öle
* Parfums * Sprays
* Gels, darunter Haargel und Duschgel
* Der Inhalt von Druckbehältern z.B. Rasierschaum, andere Arten von Schaum und Deos
* Pasten, auch Zahnpaste * Mischungen aus festem und flüssigem Material
* Alle weiteren Artikel von ähnlicher Konsistenz
WAS BLEIBT GLEICH?
Ihr könnt weiterhin ...
* Flüssigkeiten im Gepäck transportieren, das ihr am Check-in Schalter aufgeben. Die neuen Vorschriften betreffen ausschließlich das Handgepäck.
* in eurem Handgepäck Medikamente und dietätische Lebensmittel, darunter auch Babynahrung, transportieren, die während des Fluges benötigt werden. In diesem Fall gibt es keine Beschränkung der Flüssigkeitsmenge, die ihr mitnehmen dürft.
* auf EU Flughäfen Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Getränke und Parfums in Geschäften kaufen, die sich hinter der Bordkartenkontrollstelle befinden. Sind diese Flüssigkeiten in einer speziell versiegelten Tüte verpackt, öffnet die Tüte erst, wenn ihr durch die Sicherheitskontrolle gegangen seid! Auch in diesen Fällen gibt es keine Beschränkung der Flüssigkeitsmenge, die ihr mitnehmen dürft.
Auch wenn eure Reise einen Transfer zu einem anderen Flug auf einem EU Flughafen beinhaltet, dürfi ihr weiterhin Flüssigkeiten in Geschäften hinter der Bordpasskontrollstelle bzw. an Bord eines Flugzeugs kaufen, sofern es von einer EU-Fluggesellschaft betrieben wird. Die Flüssigkeiten werden in einer speziell versiegelten Tüte verkauft. Die Tüte darf erst geöffnet werden, wenn ihr
am (letzten) Transferflughafen innerhalb der EU durch die Sicherheitskontrolle gegangen seid.
Falls ihr nicht sicher sein solltet, was ihr mit an Bord Ihres Fluges nehmen dürft, fragt bitte vor Reiseantritt bei eurer Fluglinie oder eurem Reisebüro nach.
Wir möchten euch bitten zuvorkommend zu sein und mit dem Sicherheitspersonal am
Flughafen und dem Personal eurer Fluggesellschaft zu kooperieren.
Dieses Dokument wurde zusammengestellt von der Europäischen Kommission, der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA) und dem Airports Council International.
Hinweis: Dieses Dokument stellt eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestandteile des entsprechenden EU-Gesetzes dar. Alle rechtlichen Schritte oder Ansprüche sollten ausschließlich aufgrund des tatsächlichen Gesetzestextes geltend gemacht oder eingeleitet werden.



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